Fachgebiet
Rechtsanwalt für Immobilienrecht & Liegenschaftsrecht
Wohnungseigentum, Mietrecht und Liegenschaftserwerb, österreichweit begleitet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Höllwarth unterstützt Sie österreichweit bei allen Fragen zu den Themen Wohnungseigentum und Mietrecht.
Wir beraten Sie in unter anderem in folgenden Angelegenheiten
- Rechtsberatung zu sämtlichen Mietfragen
- Räumungs- oder Aufkündigungsverfahren
- Mietzinsrückstände , Betriebskostenabrechnungen
- Mietverträge (Abschluss, Kündigung)
- Liegenschaftsrecht
- Liegenschaftstransaktionen
- Vertragsverfassung, insbesondere Kauf-, Schenkungs- Bauträger- und Tauschverträge
- Wohnungseigentumsverträge (Maklerprovisionen)
- Nachbarschaftsrecht (Streit mit Nachbar, Lärmbelästigung, Rauchbelästigung, Grenzstreitigkeiten, Immissionen …)
- Liegenschaftsentwicklungen
- Baurechtsverträge
- Immobilienverwalterrecht
- Immobilienmaklerrecht
- Bauvertragsrecht
- Grundbuchsrecht (Dienstbarkeiten, Fruchtgenussrechte, Reallasten etc.)
- Immobilienerwerb nach dem Ausländergrundverkehrsgesetz
Sie planen den Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie und sind unschlüssig, wie Sie vorgehen müssen? Sie haben die Möglichkeit ein größeres Mietobjekt käuflich zu erwerben und möchten eine rechtliche Beratung im Hinblick auf Ihre finanzielle, familiäre oder geschäftliche Situation? Der Verkäufer oder Makler Ihrer Immobilie hat Ihnen wesentliche Mängel verschwiegen und Sie wollen sich das nicht gefallen lassen?
Der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie muss rechtlich gut geregelt sein und auch beim Mieten und Vermieten ist eine anwaltliche Beratung in vielen Fällen unabkömmlich und ratsam.
Neben der Vertragserrichtung und Prüfung bei Ankauf/Verkauf/Schenkung von Liegenschaften, Eigentumswohnungen, Zinshäusern, gewerblichen Wohn- und Büroimmobilien, werden Bauträgerprojekte nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) abgewickelt.
Häufige Fragen
Was sollte vor einem Immobilienkauf geprüft werden?
Vor der Unterschrift gehören Grundbuch, Bauakt und Vertrag auf den Tisch: Wer ist eingetragen, welche Pfandrechte, Dienstbarkeiten oder Wohnrechte lasten auf der Liegenschaft, entspricht der tatsächliche Bestand der Baubewilligung, und ist die Widmung passend. Nachträgliche Überraschungen lassen sich fast immer auf eine unterlassene Vorprüfung zurückführen.
Wozu dient der Grundbuchauszug?
Das Grundbuch ist öffentlich und gibt verbindlich Auskunft über Eigentümer, Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Belastungs- und Veräußerungsverbote sowie Anmerkungen. Wer im Vertrauen auf den Grundbuchstand erwirbt, wird geschützt. Wichtig sind auch die Anmerkungen: Sie zeigen, ob bereits ein anderer Erwerbsvorgang oder eine Rangordnung eingetragen ist.
Was ist eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung?
Eine Anmerkung im Grundbuch, die dem Käufer den Rang sichert: Spätere Eintragungen – etwa neue Pfandrechte des Verkäufers – können ihm dann nichts mehr anhaben. Sie wirkt ein Jahr ab Bewilligung. Der Rangordnungsbeschluss existiert nur in einer Ausfertigung, weshalb er üblicherweise beim Treuhänder hinterlegt wird.
Wie läuft die Treuhandabwicklung ab?
Der Kaufpreis geht nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf ein Treuhandkonto des Rechtsanwalts oder Notars. Ausbezahlt wird erst, wenn die Eigentumsübertragung gesichert ist – lastenfrei und im vereinbarten Rang. Anwaltliche Treuhandschaften werden über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer abgewickelt und sind zusätzlich versichert.
Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?
Zu rechnen ist mit der Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent des Kaufpreises, der Eintragungsgebühr im Grundbuch von 1,1 Prozent, den Kosten der Vertragserrichtung und Treuhandschaft sowie – falls eingeschaltet – der Maklerprovision. Bei Fremdfinanzierung kommt die Eintragungsgebühr für das Pfandrecht hinzu. Kalkulieren Sie diese Positionen von Anfang an mit ein.
Haftet der Verkäufer für versteckte Mängel?
Ja. Für Liegenschaften gilt eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren ab Übergabe. Erfasst sind Mängel, die bereits bei der Übergabe angelegt waren, auch wenn sie erst später hervortreten. Hat der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich auf keinen Gewährleistungsausschluss berufen – und haftet zusätzlich auf Schadenersatz.
Was bedeutet die Klausel „gekauft wie besichtigt“?
Sie schließt die Gewährleistung für das aus, was bei einer zumutbaren Besichtigung erkennbar war – nicht mehr. Verborgene Mängel, arglistig verschwiegene Umstände und ausdrücklich zugesagte Eigenschaften bleiben erfasst. Bei gebrauchten Objekten ist die Klausel üblich; nehmen Sie zugesagte Eigenschaften daher immer ausdrücklich in den Vertrag auf.
Brauche ich für den Kaufvertrag einen Notar?
Ein Notariatsakt ist beim Liegenschaftskauf nicht erforderlich – der Vertrag kann von einem Rechtsanwalt errichtet werden. Für die Eintragung im Grundbuch müssen die Unterschriften auf der Aufsandungserklärung aber gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. Wer den Vertrag errichtet, übernimmt üblicherweise auch Treuhandschaft und grundbücherliche Durchführung.
Was ist Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum ist das ausschließliche Recht, ein bestimmtes Objekt zu nutzen und darüber zu verfügen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil an der Liegenschaft. Alle Eigentümer bilden gemeinsam die Eigentümergemeinschaft, die über die allgemeinen Teile des Hauses entscheidet. Diese Doppelnatur erklärt, warum Sie über Ihre Wohnung frei, über das Dach aber nur gemeinsam bestimmen.
Kann ich Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft anfechten?
Ja, aber fristgebunden. Rechtswidrige Beschlüsse können bei Gericht bekämpft werden – die Frist beginnt in der Regel mit dem Anschlag des Beschlusses im Haus und ist kurz bemessen. Wurden Sie über die Abstimmung nicht ordnungsgemäß verständigt, verlängert sie sich. Nach Fristablauf wird auch ein fehlerhafter Beschluss verbindlich.
Wie kann ich gegen Lärm oder Geruch vom Nachbargrundstück vorgehen?
Immissionen müssen Sie nur bis zum ortsüblichen Ausmaß dulden. Wird die ortsübliche Nutzung Ihres Grundstücks wesentlich beeinträchtigt, steht Ihnen eine Unterlassungsklage zu. Anders liegt es bei behördlich genehmigten Anlagen: Dort besteht kein Untersagungsrecht, wohl aber ein Anspruch auf Ausgleich des zugefügten Schadens. Dokumentieren Sie Zeitpunkt und Ausmaß.
Was ist bei einer Schenkung einer Liegenschaft zu beachten?
Die Schenkung ohne tatsächliche Übergabe bedarf eines Notariatsakts. Steuerlich gilt beim unentgeltlichen Erwerb ein begünstigter Stufentarif statt der üblichen 3,5 Prozent. Bedenken Sie außerdem die erbrechtliche Seite: Schenkungen werden bei der Pflichtteilsermittlung unter bestimmten Voraussetzungen hinzugerechnet. Häufig sinnvoll sind Wohnrecht oder Fruchtgenuss zugunsten des Geschenkgebers.
Was gilt bei der Vermietung einer Eigentumswohnung?
Entscheidend ist zunächst, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz anwendbar ist – davon hängen Mietzinsbildung, Befristung und Kündigungsschutz ab. Befristungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind und die gesetzliche Mindestdauer einhalten; ein unwirksam befristeter Vertrag gilt als unbefristet. Diese Frage sollte vor Vertragsabschluss geklärt sein.
Was passiert, wenn im Grundbuch ein Veräußerungsverbot eingetragen ist?
Dann kann die Liegenschaft ohne Zustimmung des Berechtigten nicht wirksam übertragen werden – ein Kaufvertrag ist grundbücherlich nicht durchführbar. Solche Verbote werden häufig zugunsten von Angehörigen bei Übergaben eingetragen. Prüfen Sie Verbote und Wohnrechte vor der Vertragsunterfertigung; die nachträgliche Zustimmung ist erfahrungsgemäß der teuerste Weg.








