24 Stunden erreichbar

Im Notfall zählt jede Stunde.

Bei einer Festnahme, einer Hausdurchsuchung oder einer Vorladung werden die Weichen für das gesamte Verfahren in den ersten Stunden gestellt. Rufen Sie an, bevor Sie etwas sagen.

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Notrufnummer wählen+43 664 514 24 89

Bis Höllwarth übernimmt

„Keine Aussage ohne meinen Anwalt“ ist kein Filmzitat, sondern Ihr Recht, und es schließt Kooperation nicht aus. Bis zum Eintreffen der Verteidigung gilt:

  1. Bleiben Sie höflich und befolgen Sie die Anordnungen. Durchsuchung, Festnahme, Mitnahme zur Dienststelle: das lässt sich vor Ort nicht verhindern. Widerstand ist eine eigene Straftat. Schweigen ist keine.
  2. Zur Sache sagen Sie nichts. Auch nicht „nur zur Klärung“, nicht im Streifenwagen, nicht am Gang, nicht als Plauderei zwischendurch. Alles davon kann später im Protokoll stehen.
  3. Zur Person müssen Sie Angaben machen. Name, Geburtsdatum, Adresse. Mehr nicht.
  4. Verlangen Sie ausdrücklich einen Verteidiger. Bevor die Vernehmung beginnt. Und bestehen Sie darauf, dass das protokolliert wird.
  5. Unterschreiben Sie nichts, geben Sie nichts freiwillig heraus. Der Sicherstellung ausdrücklich widersprechen, statt sie stillschweigend zu dulden.
  6. Schreiben Sie mit, sobald es geht. Uhrzeit, Dienststelle, Namen der Beamten, wer sonst dabei war. Und lassen Sie Angehörige verständigen.

„Hände falten, Goschen halten.“

Den Rest übernimmt die Verteidigung.

Wann Sie anrufen sollten

  • Polizeiliche FestnahmeSie oder ein Angehöriger wurden festgenommen. Vor der ersten Einvernahme anrufen.
  • HausdurchsuchungDie Durchsuchung läuft gerade. Nichts unterschreiben, nichts freiwillig herausgeben.
  • Vorladung erhaltenEine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung ist eingetroffen.
  • Vernehmung als ZeugeDie Ladung sagt „Zeuge“, die Fragen zielen auf Sie. Der Status kann im Lauf der Vernehmung kippen.
  • Untersuchungs- oder SchubhaftEine Haft ist bereits verhängt oder droht unmittelbar.
  • Sicherstellung & BeschlagnahmeHandy, Unterlagen oder Vermögenswerte wurden sichergestellt.
  • Finanzpolizei oder SteuerfahndungEine Prüfung läuft im Haus, Unterlagen und Server werden mitgenommen.
  • Betretungsverbot oder WegweisungDie Polizei steht in der Wohnung, die Anordnung gilt sofort.
  • Europäischer HaftbefehlAuslieferung oder Festnahme im Ausland.

Ermittlungsverfahren

Warum die erste Stunde entscheidet

Für Beschuldigte ist das Ermittlungsverfahren die wichtigste Phase des Strafverfahrens: dort entstehen die Protokolle, auf die sich später das gesamte Verfahren stützt. Eine unbedachte Aussage lässt sich kaum korrigieren, eine unterlassene Akteneinsicht kostet Verteidigungsspielraum.

Wurden Sie, ein Familienangehöriger, Freund oder Verwandter festgenommen oder befindet sich jemand bereits in Untersuchungs- oder Schubhaft, warten Sie nicht ab.