Fachgebiet

Rechtsanwalt für Sportrecht & Vereinsrecht

Für Vereine, Verbände, Sportler und Sponsoren: Beratung und Vertretung im Sportrecht.

Sportrecht & Vereinsrecht — Lorbeerkranz (hell)

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Wien bietet Verbänden, Vereinen, einzelnen Mitgliedern und Sportlern sowie Sponsoren eine umfassende Beratung und Vertretung im Sportrecht & Vereinsrecht.

Unser Leistungsangebot umfasst folgende Rechtsbereiche

  • Vereinsgründungen und Vereinsauflösungen
  • Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
  • Aufgaben und Rechte der Vereinsorgane
  • Haftung des Vereins und der Mitglieder
  • Gestaltung, Überprüfung und Überarbeitung von Vereinssatzungen, Geschäftsordnungen und sonstigen vereins-/verbandsinternen Dokumenten
  • Vertretung von Vereinen sowie Mannschafts- und Einzelsportlern vor den Sportgerichten der Verbände, den Schiedsgerichten des Sports und österreichischen Gerichten
  • Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen (Sponsoringverträge, Managerverträge, Managementverträge sowie Werbeagenturverträge)
  • Ausarbeitung und Implementierung geeigneter Compliance-Systeme im Verein/Verband
  • Optimierung der Haftungsverfassung von Vereinen und Verbänden;
  • Begleitung von Lizenzierungsverfahren
  • Transferbegleitung
  • Beratung bei steuerrechtlichen Haftungsfragen gemeinsam mit Steuerberatern
  • Gutachterliche Tätigkeiten

Gerade weil das Sportrecht eine Querschnittsmaterie aus

  • Vereinsrecht
  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Strafrecht und internationalem Recht

darstellt, ist die Anwendung mitunter kompliziert. Nicht nur, dass unterschiedlichste Rechtsgebiete berührt werden, sind die Rechte und Interessen verschiedenster Gruppierungen betroffen; nämlich Sportverbände, Sportvereine und deren Organe und Funktionäre einerseits sowie Sportler und Sponsoren andererseits.

Eine Vielzahl von Regelungen im Sportrecht hat ihren Ursprung oftmals nicht einmal im österreichischen Rechtsgebiet. Für Sportvereine und Sportverbände sowie für Sportler, Trainer, Sponsoren, Sportagenturen und Sportunternehmen ist die Internationalität im Sport vielen Jahren nicht wegzudenken und bedarf – gerade im Profisport – eines erfahrenen Beraters.

Vereinsrecht und Verbandsrecht im Sport

Sportvereine und Sportverbände können im Rahmen des geltenden Vereinsrechts ihre Organisation, ihre Struktur und ihre Statuten/Satzungen grundsätzlich frei ausgestalten. Ein wesentlicher Umstand ist dabei immer wieder die Frage, welche Rechte und Pflichten kommen den Mitgliedern zu. Mitunter ist es im Einzelfall nicht so einfach, die entsprechenden Bestimmungen rechtssicher und mit Bindungswirkung gegenüber Dritten wie beispielsweise einem Verein und den übergeordneten Sportverbänden auszugestalten. In nicht zu vernachlässigender Diskussionspunkt ist oft in der Praxis, ob und wie die Ordnungs- und Strafgewalt der Vereine/Verbände gegenüber den einzelnen Vereinsmitgliedern / Verbandsmitglieder durchgesetzt werden kann. Auch Fragen der Vereins- und Verbandsgerichtsbarkeit sowie die Kontrolle von Vereinsregelungen und Maßnahmen durch die staatliche Gerichte ist sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene von Bedeutung.

Sport und Steuern

Die weit überwiegende Zahl der Sportvereine und Sportverbände sind gemeinnützig und werden damit zahlreiche steuerliche Begünstigungen gewährt. Sportvereine und Sportverbände sind allerdings auch strengen Förderrichtlinien unterworfen wie beispielsweise Turniere, Trainer, Sportler oder sonstige Maßnahmen abzurechnen sind. Schwierig wird es für die Vorstandsmitglieder (Präsident, Kassier, etc) meist auch dann, wenn neben die rein ideellen sportlichen Betätigungen im Jugend- und Amateursport große Profiabteilungen treten (gemischte Veranstaltungen).

Aufgrund der Internationalität des Sports sind zudem Fragen der

  • unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht eines Sportlers im Inland
  • Besteuerung ausländischer Sportler im Inland
  • Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen

zu klären.

Darüber hinaus stellen sich bei grenzüberschreitenden Spielertransfers und Spielerleihen vielfältige steuerliche Fragen. Wir bieten Ihnen gerade in diesen Fragen eine Beratung und Vertretung.

Vertragsgestaltung im Sportrecht

Sportvereine und Sportverbände sehen sich mit einer Vielzahl von Verträgen konfrontiert. Neben der steuerlich optimierten Gestaltung von Sponsoring- und Nutzungsverträgen (Stadien, Arenen usw.) spielt in der Praxis vor allem die rechtssichere Gestaltung von Sportleistungsverträgen eine wichtige Rolle. Daneben sind rund um den einzelnen Sportler vor allem Manager- bzw. Managementverträge, aber auch Werbeagenturverträge relevant und sollten nicht ohne rechtliche Begleitung abgeschlossen werden.

Haftung im Sport

Nicht immer verläuft in Sportvereinen und Sportverbänden alles wie geplant. Durch die hohe Anzahl an komplexen Aufgaben sind Funktionäre oft verschiedensten Haftungsproblemen ausgesetzt. Vorstandsmitglieder und andere handelnde Personen, wie Geschäftsführer und Projektleiter, können in durch ihre Tätigkeit Haftungsansprüche von sich selbst, Mitgliedern oder Dritten auslösen. Wir unterstützen Sie dabei, Haftungsrisiken zu vermeiden. Handelnden Personen stehen wir bei bereits eingetretenen Haftungsfällen verlässlich zur Seite.

Strafrecht im Sport

Unerlaubtes Doping und Sportmanipulationen oder auch Wettmanipulationen können im Sport massive strafrechtliche Konsequenzen auslösen. Auch Fragen des Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Untreue und Betrug) spielt im Sport eine große Rolle. Wir vertreten Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten!

Häufige Fragen

Kann ich einen Verein in Österreich gründen?

Ja, und der Weg ist unkompliziert. Zwei Personen genügen. Sie beschließen Statuten und zeigen die Gründung der Vereinsbehörde an – das ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien die Landespolizeidirektion. Der Verein entsteht, sobald die Behörde die Gründung nicht binnen der gesetzlichen Frist untersagt oder die Tätigkeit vorher ausdrücklich freigibt.

Kann ein Verein ohne Statuten gegründet werden?

Nein. Die Statuten sind die Rechtsgrundlage des Vereins und müssen einen gesetzlichen Mindestinhalt aufweisen: Name, Sitz, Zweck, Mittel zur Zweckerreichung, Arten der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Organe und deren Vertretungsbefugnis, eine Schlichtungseinrichtung sowie Regeln zu Auflösung und Vermögensverwertung. Fehlt ein Punkt, wird die Gründung untersagt.

Ist eine Änderung der Vereinsstatuten jederzeit möglich?

Ja, wenn die Statuten selbst und das Vereinsgesetz eingehalten werden. Zuständig ist in der Regel die Generalversammlung mit der in den Statuten vorgesehenen Mehrheit. Die Änderung ist der Vereinsbehörde anzuzeigen und wird erst wirksam, wenn sie nicht untersagt wird. Halten Sie Einladung, Tagesordnung und Beschlussfassung sauber dokumentiert.

Ist eine Generalversammlung verpflichtend?

Ja. Das Vereinsgesetz verlangt, dass die Mitglieder zumindest alle fünf Jahre zu einer Generalversammlung zusammenkommen; die meisten Statuten sehen sie jährlich vor. Dort sind auch der Rechnungsabschluss vorzulegen und die Rechnungsprüfer zu bestellen. Wird die Versammlung nicht einberufen, können Beschlüsse und Organbestellungen angreifbar werden.

Kann ein Beschluss der Generalversammlung angefochten werden?

Ja. Formfehler bei Einladung, Tagesordnung, Beschlussfähigkeit oder Abstimmung machen einen Beschluss bekämpfbar. Zunächst ist aber die in den Statuten vorgesehene Schlichtungseinrichtung anzurufen – der ordentliche Rechtsweg steht erst offen, wenn dort keine Entscheidung ergeht. Diese Reihenfolge wird häufig übersehen und führt zur Zurückweisung.

Ist ein Vereinsobmann persönlich haftbar?

Nach außen haftet grundsätzlich der Verein mit seinem Vermögen. Gegenüber dem Verein haften Organwalter bei schuldhafter Pflichtverletzung – wer unentgeltlich tätig ist, allerdings nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine persönliche Haftung gegenüber Dritten droht vor allem bei Abgaben, Sozialversicherungsbeiträgen und verspätetem Insolvenzantrag.

Ist der Kassier persönlich haftbar?

Er kann es sein. Wer die finanziellen Agenden führt, ist für die fristgerechte Abfuhr von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich – dafür besteht eine eigene persönliche Haftung, die auch unentgeltlich Tätige trifft. Klare Ressortverteilung, laufende Buchführung und die Kontrolle durch zwei Rechnungsprüfer sind der wirksamste Schutz.

Kann ich mich gegen einen Vereinsausschluss wehren?

Ja. Der Ausschluss muss in den Statuten vorgesehen sein, auf einem dort geregelten Grund beruhen und in einem fairen Verfahren erfolgen – insbesondere ist Ihnen Gehör zu gewähren. Anzurufen ist zuerst die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung; bleibt sie untätig, können Sie danach die ordentlichen Gerichte befassen.

Kann ein Verein Mitgliedsbeiträge einklagen?

Ja. Mit dem Beitritt entsteht eine vertragliche Verpflichtung zur Beitragszahlung, sofern die Statuten die Beiträge regeln oder deren Festsetzung einem Organ übertragen. Rückständige Beiträge sind gerichtlich durchsetzbar, üblicherweise über das Mahnverfahren. Die Statuten sollten außerdem regeln, was bei Zahlungsverzug mit der Mitgliedschaft geschieht.

Kann ein Verein wirtschaftlich tätig sein?

Ja, aber dienend. Der Verein muss einen ideellen Zweck verfolgen und darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Wirtschaftliche Tätigkeiten wie Kantine, Sponsoring oder Veranstaltungen sind zulässig, solange sie dem ideellen Zweck untergeordnet bleiben. Nimmt der Geschäftsbetrieb überhand, drohen der Verlust der Gemeinnützigkeit und steuerliche Nachforderungen.

Ist Gemeinnützigkeit für Vereine von Vorteil?

In der Regel ja. Begünstigte Vereine sind bei der Körperschaftsteuer weitgehend entlastet, können bestimmte Betriebe steuerfrei führen und erhalten leichter Förderungen. Voraussetzung ist, dass Statuten und tatsächliche Geschäftsführung durchgehend den abgabenrechtlichen Vorgaben entsprechen. Geprüft wird beides – eine mustergültige Satzung allein genügt nicht.

Ist ein Sportverein für Verletzungen haftbar?

Nicht für das sporttypische Risiko: Wer mitspielt, nimmt regelkonforme Härte in Kauf. Haftung kommt in Betracht, wenn Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden – schadhafte Anlagen oder Geräte –, wenn die Aufsicht über Minderjährige unzureichend war oder wenn Trainer und Betreuer sorgfaltswidrig ausgewählt oder eingesetzt wurden.

Ist ein Trainer selbstständig oder Arbeitnehmer?

Das entscheidet nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächliche Ausgestaltung: Weisungsbindung, feste Trainingszeiten, Eingliederung in den Vereinsbetrieb und persönliche Leistungspflicht sprechen für ein Dienstverhältnis. Für gemeinnützige Sportvereine bestehen daneben besondere abgabenfreie Aufwandsentschädigungen. Eine Fehleinstufung führt zu Nachzahlungen bei Sozialversicherung und Lohnabgaben.

Kann ich mich gegen eine Verbandsstrafe oder Sperre wehren?

Ja, wenn auch eingeschränkt. Zuerst ist der verbandsinterne Instanzenzug auszuschöpfen. Staatliche Gerichte überprüfen Verbandsentscheidungen danach vor allem darauf, ob die eigenen Statuten und ein faires Verfahren eingehalten wurden und ob die Sanktion nicht willkürlich oder unangemessen hart ist. Bei internationalen Verbänden ist häufig ein Schiedsgericht zuständig.

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