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Rechtfertigungsgründe im Strafrecht – Wann ist eine strafbare Handlung erlaubt?
2. Juni 2025
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Einführung: Strafrechtliche Verantwortung und Rechtfertigung
Im österreichischen Strafrecht gilt ein Grundsatz, der häufig übersehen wird: Eine Tat ist nur dann strafbar, wenn sie tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde. Das bedeutet: Selbst, wenn ein Verhalten auf den ersten Blick strafbar wirkt – etwa eine Körperverletzung oder eine Sachbeschädigung – kann es straffrei bleiben, wenn ein sogenannter Rechtfertigungsgrund vorliegt.
In diesem Beitrag stelle ich Ihnen dar, was Rechtfertigungsgründe im Strafrecht sind, welche Arten es gibt, und wann sie zur Straflosigkeit einer an sich verbotenen Handlung führen. Mit drei anschaulichen Praxisbeispielen zeige ich Ihnen, wie dieses Rechtsinstitut funktioniert.
Was sind Rechtfertigungsgründe?
Rechtfertigungsgründe erlauben eine ansonsten strafbare Handlung in bestimmten Ausnahmefällen. Der Täter wird nicht bestraft, weil er im Einklang mit der Rechtsordnung gehandelt hat – etwa zur Selbstverteidigung, Gefahrenabwehr oder auf Basis einer wirksamen Einwilligung.
Zu den wichtigsten Rechtfertigungsgründen im österreichischen Strafrecht zählen:
- Notwehr (§ 3 StGB)
- Rechtfertigender Notstand (§ 10 StGB)
- Einwilligung des Verletzten (zB bei medizinischen Eingriffen)
- Pflichtenkollision (übergesetzlicher Rechtfertigungsgrund)
Beispiel 1: Notwehr – Körperverletzung zur Selbstverteidigung
Ein Mann wird auf der Straße von einem Unbekannten angegriffen, der ihm die Brieftasche entreißen will. Er verteidigt sich, schlägt den Angreifer nieder und verletzt ihn.
Rechtliche Bewertung:
Objektiv liegt eine Körperverletzung (§ 83 StGB) vor. Doch weil die Handlung zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs erfolgte, liegt Notwehr vor (Voraussetzung ist auch das Erkennen der Notwehrsituation). Die Tat ist gerechtfertigt und straffrei.
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Beispiel 2: Notstand – Sachbeschädigung zur Rettung eines Kindes
Eine Frau bemerkt ein Kleinkind, das an einem heißen Sommertag in einem verschlossenen Auto zurückgelassen wurde. Um das Kind zu retten, schlägt sie die Autoscheibe ein.
Objektiv handelt es sich um eine Sachbeschädigung (§ 125 StGB). Allerdings ist die Handlung durch den rechtfertigenden Notstand (§ 10 StGB) gedeckt: Die Gesundheit und das Leben des Kindes wiegen schwerer als das Eigentumsrecht des Autobesitzers.
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Beispiel 3: Einwilligung – Körperverletzung durch medizinischen Eingriff
Ein Chirurg operiert eine Patientin und entfernt ihr den Blinddarm. Medizinisch notwendig, aber rechtlich betrachtet: ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Der operative Eingriff erfüllt objektiv den Tatbestand der Körperverletzung. Aber: Die Patientin hat vor der Operation ausdrücklich und informiert eingewilligt. Diese Einwilligung ist ein anerkannter Rechtfertigungsgrund – daher keine Strafbarkeit.
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Rechtfertigung bedeutet keine Straffreiheit um jeden Preis
Nicht jede Tat, die sich im Nachhinein als notwendig darstellt, ist automatisch gerechtfertigt. Die Voraussetzungen der Rechtfertigungsgründe sind eng auszulegen. Eine konkrete Prüfung durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist unerlässlich, wenn die Rechtmäßigkeit einer Handlung zweifelhaft ist.
Rechtsanwalt Mag. Florian HÖLLWARTH, MBL (WU), LL.M. unterstützt und vertritt Sie gerne in ganz Österreich, wenn Sie mit dem Vorwurf einer strafbaren Handlung konfrontiert sind.








